| Der Möbelsachverständige |
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Wenn Sie Probleme mit den gerade erst gekauften Möbeln haben und bei Ihrem Einrichtungshaus oder dem Hersteller bezüglich Ihrer Reklamation auf taube Ohren stoßen: Es gibt neutrale Sachverständige, die Ihnen kraft ihres Amtes mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wenden Sie sich in solchen Fällen an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer, Abteilung Sachverständigenwesen. Diese nennt Ihnen den für Sie zuständigen Sachverständigen. Der zuständige Sachverständige lässt sich von Ihnen in aller Regel die nötigen Unterlagen (wie z. B. Kaufvertrag und Reklamationsschriftwechsel) zuschicken, um den Sachverhalt zu prüfen. Zudem wird er das beanstandete Möbelstück begutachten und Sie in fachlicher Hinsicht beraten, nachdem er einen entsprechenden Vertrag mit Ihnen vereinbart hat. Sie können auch mit Ihrem Reklamationsgegner einen Schiedsgutachtervertrag vereinbaren, indem Sie mit ihm übereinkommen, sich der Bewertung des Sachverständigen zu unterwerfen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie zu einer außergerichtlichen Einigung kommen können. Kraft seiner Bestellung ist der Sachverständige verpflichtet, unparteiisch nach bestem Wissen sein Gutachten abzugeben. Damit haben Sie die Gewähr einer neutralen fachlichen Beurteilung Ihres Falles. Durch ihren täglichen Umgang mit der Materie sind sie dafür prädestiniert, Ihnen in Ihrer Angelegenheit schiedsgutachtlich zu helfen. |
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