Kein Möbelkauf ohne Probesitzen

01.12.2020

 

Presse-Information

Kein Möbelkauf ohne Sitzprobe

Endverbraucher sollten sich im Möbelhaus gründlich niederlassen 

Fürth. Beim Kauf von Möbeln zum Sitzen und Liegen geht es nicht ohne die altbewährte Sitzprobe. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) empfiehlt, sich vor der Entscheidung für ein neues Polster- oder Sitzmöbel gut und gerne 20 Minuten lang darauf niederzulassen und verschiedene Sitzpositionen auszuprobieren: „Jeder Mensch ist eigen, hat einen individuellen Körperbau und ein persönliches Empfinden von Komfort und Gemütlichkeit“, sagt DGM-Geschäftsführer Jochen Winning. Eine individuelle Bewertung anhand einer ausgiebigen Sitzprobe sei daher unerlässlich. „Idealerweise sollten alle Familienmitglieder Probesitzen und in die Kaufentscheidung einbezogen werden“, rät der Möbelexperte.  

Auf diese Fragen soll die Sitzprobe Antworten geben

Das Design und die Maße der etwaigen neuen Couch, des Sessels oder Bürostuhls sagen zu. Wer dann beim Probesitzen die Augen schließt und gleich für einige Minuten entspannen kann, ist einem geeigneten Möbelstück auf der Spur. Neben dem übergeordneten Entspannungsfaktor sind aber auch einzelne Komfortkriterien zu beachten. Entscheidende Fragestellungen lauten: Werden Becken und Rücken gut abgestützt? Lässt die Sitzhöhe ein bequemes Abstellen der Füße zu? Verhindert die Sitztiefe, dass die Kniekehlen zu stark an die Vorderkante des Möbelstücks gepresst werden? Passt die Sitzhärte beziehungsweise trifft die Festigkeit der Polsterung den individuellen Geschmack? Ist die Neigung der Rückenlehne angenehm? Lässt sich der Kopf anlehnen beziehungsweise ablegen, ohne den Hals zu überstrecken? Ermöglichen die Armlehnen eine komfortable Arm- und Schulterhaltung?

Auch auf objektive Qualitätsmerkmale achten

Um sicherzustellen, dass ein neues Sitz- oder Polstermöbel über viele Jahre und nicht nur in den ersten Wochen den Komfortansprüchen genügt, sollten Endverbraucher außerdem objektive Bewertungskriterien in die Kaufentscheidung einbeziehen. Hierbei gibt ihnen das RAL Gütezeichen „Goldenes M“ eine willkommene Hilfestellung, denn es ist der umfassendste Nachweis über Möbelqualität in Europa. „Möbel, die mit dem ‚Goldenen M‘ gekennzeichnet sind, garantieren dem Nutzer nicht nur deren Langlebigkeit, sondern auch eine einwandfreie Funktionalität und überprüfte Sicherheit sowie Gesundheits- und Umweltverträglichkeit“, erklärt Winning. In unabhängigen Prüflaboren werden die Möbel genau unter die Lupe genommen, ehe sie das RAL Gütezeichen erhalten. Wer sich also vor dem Kauf eines neuen Sitz- oder Polstermöbels ganz sicher sein will, zieht neben den Meinungen möglichst aller Familienmitglieder auch noch die objektive Bewertung aus dem Prüflabor zu Rate. „Dafür braucht es nur einen Blick auf einen Aufkleber oder Anhänger mit dem ‚Goldenen M‘ oder eine kurze Beratung des nächsten fachkundigen Verkäufers im Möbelhandel – er oder sie sollte wissen, ob es sich beim favorisierten Möbelstück um ein gründlich qualitätsgeprüftes Produkt handelt“, schließt der DGM-Geschäftsführer. DGM/FT 

Bild 1: Möbelqualität erkennt man am „Goldenen M“ – Möbelkomfort nur bei einer gründlichen Sitzprobe. Foto: DGM/Himolla

Bild 2: „Jeder Mensch hat ein persönliches Empfinden von Komfort und Gemütlichkeit.“ Foto: DGM/Signet

Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de 

01.Dezember 2020