Pressemitteilung "Nächste Stufe des DGM-Klimapaktes: Möbelfabrik Rudolf stellt Kernprozesse klimaneutral"

01.07.2016

Nächste Stufe des DGM-Klimapaktes: Möbelfabrik Rudolf stellt Kernprozesse klimaneutral

Fürth. Die Möbelfabrik Fr. Rudolf & Sohn hat die nächste Stufe des „Klimapaktes für die Möbelindustrie“ umgesetzt. Im März 2016 war das Traditionsunternehmen aus dem hessischen Schlüchtern dem zu Jahresbeginn gegründeten freiwilligen Klimaschutzprojekt der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) beigetreten und hatte seine Treibhausgas-Emissionen bilanzieren lassen. Jetzt hat der Möbelhersteller diese Emissionen kompensiert und seine unternehmerischen Kernprozesse somit erfolgreich klimaneutral gestellt. 

Durch den Erwerb hochwertiger internationaler Klimaschutzzertifikate, die zum Beispiel regionalen Aufforstungen oder dem Ausbau regenerativer Energien zugutekommen, können Unternehmen die von ihnen verursachten unvermeidbaren direkten und indirekten CO2-Emissionen kompensieren. Zu den direkten Emissionen zählen etwa Treibstoffe oder Heiz- und Wärmemittel (Scope 1). Indirekte Emissionen können aus dem eigenen Stromverbrauch oder der Bereitstellung von Kühlungsenergie resultieren (Scope 2).

„Wir freuen uns, dass die Möbelfabrik Rudolf jetzt noch umfassender zu einer verantwortungsbewussten und umweltfreundlichen Möbelindustrie beiträgt. Gemeinsam möchten wir das 1,5-Grad-Ziel der Vereinten Nationen unterstützen“, sagt DGM-Geschäftsführer Jochen Winning. Die Teilnehmer des Klimapaktes profitieren neben einer gesünderen Umwelt und etwaig aufgedeckten Einsparpotenzialen auch durch den Erhalt des DGM-Klimalabels. Die Möbelfabrik Rudolf darf bereits exklusiv mit dem Label „Klimaneutrale Kernprozesse“ werben.

Auf der dritten und letzten Stufe des DGM-Klimapaktes können sich Unternehmen als „Klimaneutraler Möbelhersteller“ auszeichnen lassen. Hierfür müssen sie auch alle indirekten Emissionen, die aus dem Ablauf aller täglichen Unternehmensprozesse und dem Produktlebenszyklus resultieren, also zum Beispiel auch die Anfahrt der Mitarbeiter zum Arbeitsplatz oder die Nutzung der Produkte durch den Endkunden sowie die Entsorgung am Ende des Produktlebenszyklus, kompensieren (Scope 3). „Das Wichtigste ist zunächst einmal die Bereitschaft der Möbelhersteller, ihre CO2-Emissionen auf den Prüfstand zu stellen und sie reduzieren zu wollen. Im nächsten Schritt zielen wir dann auf eine möglichst umfassende Kompensation ab – demnächst auch bis hin zur vollständigen Klimaneutralität eines Unternehmens“, schließt Winning. DGM/FT

Über die DGM:

Seit 1963 verpflichten sich Möbelhersteller und Zulieferbetriebe freiwillig zur Einhaltung der insgesamt hohen DGM-Qualitätsstandards. Die Anforderungen leiten sich aus den Güte- und Prüfbestimmungen des „Goldenen M“, RAL-GZ 430, ab. Diese garantieren dem Nutzer von zertifizierten Möbeln deren Langlebigkeit und einwandfreie Funktion, sowie Sicherheit, Gesundheit und Umweltverträglichkeit. All diese Faktoren werden in unabhängigen Laboren geprüft und sichergestellt. Inzwischen umfasst die DGM mehr als 115 Mitglieder aus dem In- und Ausland.

Alle Grafiken: DGM

Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de

01. Juli 2016