Pressemitteilung Probesitzen

27.05.2019

 

DEUTSCHE GÜTEGEMEINSCHAFT MÖBEL E.V.

 

Presse-Information

Platz nehmen im Möbelhaus

Aktives Probesitzen hilft für langfristigen Sitzkomfort

Fürth. Auf der Suche nach dem passenden Gartenstuhl, Sessel oder anderen Sitzmöbeln sollten Endverbraucher Zeit für gründliches Probesitzen einplanen. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) empfiehlt bei relativ simplen Modellen mindestens fünf Minuten aktives Sitzen vor der Kaufentscheidung. Bei komplexeren Möbeln wie Funktions- und Relaxsesseln könne das Probesitzen auch gut und gerne auf bis zu 15 Minuten ausgedehnt werden.

„Wer diese vergleichsweise kurze Zeit vor dem Möbelkauf aufwendet, investiert in langfristigen Sitzkomfort und dauerhafte Freude an dem neuen Möbelstück“, verspricht DGM-Geschäftsführer Jochen Winning. Der Möbelexperte rät Käufern, keine Scheu davor zu haben, jedes Möbel – natürlich im handelsüblichen Rahmen – so zu testen, wie man es später auch nutzen möchte. Das heißt bei Möbeln zum Sitzen oder auch zum Liegen, wie etwa Matratzen und Polstermöbel, aktiv die Position zu verändern, aufzustehen, sich wieder hinzusetzen und zurückzulehnen sowie gezielt das Körpergewicht zu verlagern, um das Material und die Verarbeitung mit unterschiedlichen Muskel- und Körperpartien wahrzunehmen und auszutesten. „Wer mit Blick auf die Verarbeitung zudem ausschließlich auf Produkte mit dem RAL Gütezeichen ‚Goldenes M‘ vertraut, kann sich nicht nur der Bequemlichkeit, sondern auch der Langlebigkeit, Sicherheit und einwandfreien Funktion sowie der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit des Möbelstücks sicher sein“, so Winning.

Das „Goldene M“ ist der strengste Nachweis für Möbelqualität in Europa und eines der wichtigsten Qualitätszeichen für Möbel überhaupt. Zertifizierte Hersteller müssen ihre Möbel vielen strengen Qualitätstests in unabhängigen Prüflaboren unterziehen. So dient das RAL Gütezeichen Käufern schließlich als wichtige Entscheidungshilfe neben dem Probesitzen. DGM/FT

 

Über die DGM:

Seit 1963 verpflichten sich Möbelhersteller und Zulieferbetriebe freiwillig zur Einhaltung der insgesamt hohen DGM-Qualitätsstandards. Die Anforderungen leiten sich aus den Güte- und Prüfbestimmungen des „Goldenen M“, RAL-GZ 430, ab. Diese garantieren dem Nutzer von zertifizierten Möbeln deren Langlebigkeit und einwandfreie Funktion, sowie Sicherheit, Gesundheit und Umweltverträglichkeit. All diese Faktoren werden in unabhängigen Laboren geprüft und sichergestellt. Inzwischen umfasst die DGM mehr als 120 Mitglieder aus dem In- und Ausland.

 

Bild: Kein Sitzmöbelkauf ohne vorheriges Probesitzen. Foto: DGM/himolla

 

Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de.

 

14. Mai 2019